Zertifizierungen

Ab 1.8.2016 wird  das Zertifizierungsverfahrens von der EuroEndoCert GmbH im Auftrage der SEF und EEL durchgeführt.
Einzelheiten siehe www.euroendocert.de

Die SEF führte die Zertifizierung seit 2006 zusammen mit der EEL (Europäischen Endometriose Liga) und der EVD (Endometriose Vereinigung Deutschland e.V.) in Österreich mit der EVA (Endometriose Vereinigung Austria) in der Schweiz mit kantonalen Selbsthilfegruppen durch. Bedingungen und Verfahren unten stehend. Ab 1.8.2016 wurde die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens von der EuroEndoCert GmbH im Auftrage der SEF und der EEL übernommen. Einzelheiten siehe www.euroendocert.de

Ablauf der Zertifizierung

Ablauf des Zertifizierungsprozesses zur Anerkennung von Endometriosezentren

1. Anfordern der Erfassungsformulare über die Internetseite: www.euroendocert.de zunächst Voranfrage und dann Download der Erfassungsbögen von dieser Internetseite 2. Ausfüllen der Erfassungsformulare vollständig in allen Punkten. Von allen Kooperationspartnern unterschreiben lassen! Dann zusammen mit den notwendigen Anlagen bei EuroEndoCert einreichen. 3. EuroEndoCert verschickt diese an je 2 Mitglieder der Zertifizierungskommission und informiert die Vertreterin der Selbsthilfegruppen. 4. Nach Durchsicht erfolgen Stellungnahmen durch die Mitglieder der Kommission und die festgelegten Auditoren vereinbaren mit dem zu prüfenden Zentrum einen Audittermin. Das ärztliche Audit erfolgt in der Regel durch zwei Auditoren. 5. Nach erfolgtem Audit wird ein schriftlicher Bericht mit Beurteilung abgegeben. Das Ergebnis der Beurteilung wird dem beantragenden Zentrum mitgeteilt. Ebenso eine Liste mit Verbesserungsmöglichkeiten. Bei positivem Votum erfolgt Absprache über Termin, Ort und Art der Übergabe der Urkunden. Bei negativem Votum werden Mängel und Verbesserungsvorschläge formuliert. Nach Beseitigung der kritisierten Punkte und nach evtl. erneutem Audit erfolgt dann eine erneute Beurteilung.

Kriterien für das Stufenkonzept

Stufenkonzept der Stiftung Endometriose-Forschung zur Anerkennung als zertifiziertes Endometriosezentrum
(Aktuelle Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem Download unten auf dieser Seite)
Endometriosepraxis (Ehemals Zentrum Stufe I; entspricht der „Endometriose-Sprechstunde“ nach den LL der DGGG) Teil eines Endometriosenetzwerkes Teilnahme am Endometriose-Qualitätszirkel oder ähnlicher Fortbildung Untersuchung, Sonographie und Beratung in einer Hand Offenheit für ergänzende Therapieansätze (Schmerztherapie, Akupunktur u. ä.) Unterstützung der Patientin bei administrativen Massnahmen (Reha-Antrag u. ä.) Basisstatistik (Fallzahlen, N.80 Daten) Zusammenarbeit mit der Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. Endometrioseklinik (Ehemals Zentrum Stufe II; entspricht der „Endometriose-Einheit“ nach den LL der DGGG) umfasst zusätzlich zu Stufe I Invasive Diagnostik operative Behandlungsmöglichkeiten Mindestmengenregelung interdisziplinäre Zusammenarbeit (mindestens: Pathologie, Radiologie, Abdominalchirurgie, Urologie) Dokumentationspflicht mit differenzierter Jahresstatistik Kooperation mit Stufe I als Partner im Endometriose-Netz. Qualifizierungsnachweis des Leiters des Zentrums (CME-Fortbildung, Publikationen und Vorträge zum Thema Endometriose u.ä.) Endometriosezentrum (Ehemals Stufe III) umfasst zusätzlich zu Stufe II Organisation eines Endometriose-Netzes Organisation eines Qualitätszirkels: Endometriose oder verwandte Thematik Kooperation mit a: Reproduktionsmedizinischem Zentrum b: Schmerz-Ambulanz c. Rehabilitationseinrichtung Organisation des Jahresberichtes für das eigene Zentrum und möglichst für das ganze Netz Informationsveranstaltungen für Ärzte und Laien Einbindung des Themas „Endometriose“ in das Ausbildungscurriculum für Assistenten /Innen Beteiligung an Forschungsvorhaben zur Endometrioseproblematik und eigene Forschungsprojekte Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beirat der SEF (ein ärztliches Mitglied des Zentrums) Folgende Angaben hat jedes Zentrum halbjährlich zu bestätigen bzw. zu aktualisieren: 1. Name des Arztes, der primärer Ansprechpartner ist und seine evtl. Vertretung. 2. Telefonnummer für Terminvergabe in der Endometriose-Sprechstunde. 3. Fax Nr. und E-Mail für die Übermittlung von Befunden und schriftliche Anfragen. Rehabilitationseinrichtungen werden zertifiziert, ohne dass das Stufenkonzept Anwendung findet. Ab 2006 kann sich jeder Interessierte um die Anerkennung als zertifiziertes Endometriosezentrum bei der SEF bewerben. Ab 1. 8. 2016 hat EuroEndoCert als Geschäftsstelle die Durchführung der Zertifizierung im Auftrag der SEF und EEL übernommen. (s. www.euroendocert.de).

Die aktuellen Kriterien zur Zertifizierung der verschiedenen Level des Stufenkonzeptes der Endometriosezentren finden Sie  hier. 
und den leitliniengerechten Schmerzfragebogen unter: Schmerzfragebogen-Anamnese

Die aktuelle OP-Liste zur Erfassung der operierten Fälle und ihrer Operateure finden Sie hier (nur notwendig falls im Zentrum weniger als 200 Fälle pro  Jahr operiert werden)

Dokumentationspflichten für zertifizierte Endometriosezentren

Die Erfassung der behandelten Endometriosepatientinnen ist für zertifizierte Endometriosezentren Pflicht und muss als Summationsstatistik im Jahresbericht jeweils bis zum 31. 3. des Folgejahres bei EuroEndoCert abgeliefert werden (per E-Mail an gf@euroendocert.de). Bei einer zertifizierten Endometrioseprxis reicht die jährlich behandelte Patientinnenzahl, sowie die Anzahl der Überweisungen/Einweisungen zur Operation, zur Schmerztherapie und zur Kinderwunschbehandlung. Optional kann natürlich auch der Minimaldatensatz erfasst werden. Bei eienr zertifizierten Endometrisoeklinik und bei einem Endometriosezentrum muss von jeder Patientin ein Minimaldatensatz (s.u. Download „Kennzahlbogen“) erfasste werden, dessen Items als Summationsstatistik zwingend im Format einer Excel-Tabelle (xlsx-Format oder csv-Format) jeweils bis zum 31.3. des Folgejahres mit dem Jahresbericht an das Sekretariat der SEF zu schicken ist. Der Kennzahlbogen (=Minimaldatensatz) beschreibt und definiert exakt was in jeder Zeile und Spalte zu stehen hat, wenn die Daten im Rahmen des Jahresberichtes an die SEF gemeldet werden. Man beachte: Auch Überschriften benötigen eine Zeile! und: die Item-Nr. steht IMMER in der Spalte A. Diese sind NICHT durchnummeriert, sondern einzelne Blöcke beginnen immer mit einer Zehnerzahl (so kann man später Änderungen vornehmen und nicht immer die ganze Tabelle neu schreiben) und es gibt ein paar Zahlen mit „a“ oder „b“ als Suffix! Die Beschreibung steht IMMER in der Spalte B! Die Zahl in Spalte C (oder weiter hinten) Als Beispiel ist eine ausgefüllte Jahresstatistik, so wie sie abzuliefern ist, unten als Download aufgeführt. Ergebniskontrolle: Die Fragen, die 1 Jahr nach abgeschlossener Behandlung von jeder Patientin zur Qualitätskontrolle abgefragt werden müssen, sind in Weissensee 2016 konkretisiert worden (s.u. Download „ReCall-Fragen“) Anforderungen an die Software: Grundsätzlich ist es egal mit welcher Software die Daten erhoben und die Jahresstatistik erstellt wird. Allerdings müssen die Programme, um von der SEF genehmigt zu werden, einige Mindestanforderungen erfüllen (s. u. Download Nr. 4)